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Geflügelausstellungen wieder erlaubt

Dresden. Aufgrund des Rückgangs der Fälle von Geflügelpest darf in Dresden ab 29. August wieder Geflügel ausgestellt werden - es müssen jedoch Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.

Geflügelhalter dürfen wieder ausstellen, müssen sich aber an Schutzvorkehrungen halten.

Geflügelhalter dürfen wieder ausstellen, müssen sich aber an Schutzvorkehrungen halten.

Bild: Pixabay

Weil die Anzahl der neu festgestellten Fälle von Geflügelpest in den letzten Monaten zurückging und das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko für eine erneute Ausbreitung der Tierseuche durch Geflügelausstellungen derzeit als moderat einschätzt, können Geflügelausstellungen in Dresden ab 29. August wieder stattfinden.

Veranstalter und Geflügelhalter müssen jedoch weiterhin dafür sorgen, dass die gehaltenen Vögel ausreichend gegen das Geflügelpestvirus geschützt werden und ein Eintrag der Tierseuche in die Geflügelbestände verhindert wird. Beispielsweise soll das Geflügel keinen Kontakt zu Wildtieren haben, Tierhalter sollen sich vor und nach dem Kontakt mit gehaltenen Vögeln die Hände gründlich reinigen bzw. desinfizieren, Tränken sollen mit Leitungswasser gefüllt werden – nicht mit Regen- oder Oberflächenwasser. Tote Vögel dürfen nicht berührt werden.

Seit 23. Dezember 2022 verbot eine Allgemeinverfügung sämtliche Ausstellungen, Märkte, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird. Ziel war es, die Einschleppung und Verbreitung des Virus zu verhindern. Vorausgegangen waren mehrere Ausbrüche der Geflügelpest, die in Verbindung mit der Teilnahme an Geflügelausstellungen standen. Diese Allgemeinverfügung hat das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt jetzt aufgehoben.

 

Mehr Infos: www.dresden.de/gefluegelpest


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