

Das betrifft die Spiele am Sonnabend, 9. August gegen den 1. FC Magdeburg, am Montag, 18. August, gegen den 1. FSV Mainz 05, am Sonntag, 31. August, gegen den FC Schalke 04 und am Sonntag, 21. September, gegen Hannover 96 – ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr erneut ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an. Dies gilt am jeweiligen Spieltag selbst zwischen 10 Uhr und 18.30 Uhr bzw. am Pokalspieltag, 18. August, zwischen 15 Uhr und 23 Uhr. Die Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen, sind: Metallstangen, Ketten (ausgenommen Schmuck), pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Steine, Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten), Scheren, Baseballschläger, Arbeits- und Protektoren-Handschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe, Schutzwesten, Protektoren, Boxer-Mundschutz oder Gebissschutz, Helme, Sturmhauben, Masken (ausgenommen medizinische Masken), Einwegoveralls, Schlauchschals sowie Kapuzenjacke – Kapuze mit integrierter Brille. Das gilt für den Lennéplatz, die Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Blüherstraße, die Blüherstraße in nordöstlicher Richtung bis zur Grunaer Straße, die Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie die Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.