Wo Grillen und Lagerfeuer am Elbufer erlaubt sind.
Kaum scheint die Sonne, wird in den »Freiluftküchen« wieder gegrillt, was Rost und Holzkohle hergeben. Allerdings kann der Genuss von Bratwurst und Steak schnell zum Ärgernis werden – vor allem, wenn in der Öffentlichkeit gegrillt wird. Denn das ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt und diese wiederum sind in der Polizeiverordnung der Stadt festgeschrieben.
Hier darf gegrillt werden:
Auf den öffentlichen Grillplätzen kann gebührenfrei und ohne Anmeldung oder Erlaubnis der Stadt gegrillt werden. Die Grillplätze an der Elbe (nicht zu verwechseln mit den Lagerfeuerstellen) befinden sich ausschließlich auf gepflasterten, asphaltierten oder betonierten Flächen
* Altstadt: Ostragehege (Open-Air-Gelände), Elbufer Marienbrücke (Volksfestgelände), Elbufer Albertbrücke (zwei Plätze)
* Neustadt: Alaunplatz, Elbufer Albertbrücke, Elb-ufer unterhalb Rosengarten, Elbufer an der Saloppe, Elbufer Marienbrücke
* Prohlis: Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring
* Grünanlage Eichendorffstraße/Columbusstr.
* Plauen: Beachvolleyballplatz Nöthnitzer Straße
Lagerfeuer-Stellen:
* Elbufer Johannstadt,
* unterhalb Eisenberger Straße
* Fähre Drachenschänke/ Körnerweg
* Hosterwitz, ehemalige Fähranlegestelle Laubegaster Straße
* unterhalb Wiesenweg /Trillemündung
Eine interaktive Karte der Grillplätze und Lagerfeuerstellen gibt‘s unter:
www.dresden.de/grillen