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Festnahme nach Tötungsdelikt

Foto: pixabay

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Der 20-jährige Syrer, gegen den heute im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke am Abend des 4. Oktober in der Schloßstraße Haftbefehlt erlassen wurde, ist laut Staatsanwaltschaft Dresden bereits erheblich vorbestraft. Er wurde zuletzt mit Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 9. Dezember 2019 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. In diese Entscheidung war eine Verurteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2018 einbezogen worden. Dort war er u.a. wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Beschuldigte war erst am 29. September 2020 nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht. Er ist aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz. Die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wird nunmehr von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen, da eine islamistisch motivierte Tat im Raum steht. Die Ermittlungen dauern an.  Erstmeldung Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt auf der Schloßstraße ist gestern Abend (20. Oktober) ein Tatverdächtiger (20) festgenommen worden. Der 20-jährige syrische Staatsbürger ist im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden geraten. Letztlich begründeten diese einen Tatverdacht gegen den jungen Mann. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizeidirektion Dresden konnte der Tatverdächtige im Bereich der Wilsdruffer Straße ausfindig gemacht werden. Er wurde festgenommen und befindet sich aktuell in Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird heute Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten stellen. Der Beschuldigte soll noch im Verlauf des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden vorgeführt werden. (ml)


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