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Endspurt für Steuererklärung 2023

Sachsen. Allerspätestens am Montag, 2. September 2024, muss die Steuererklärung für Pflichtveranlagte beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.

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Bild: Pixabay

Wer die Frist überschreitet, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer und mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung.

»Erlassen werden kann der Verspätungszuschlag vom Finanzamt in Fällen, in denen eine Steuerrückerstattung fällig ist, die Steuerschuld null Euro beträgt oder wenn eine Verlängerung der Abgabefrist gewährt wird«, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Seit sechs Jahren darf aber nur mehr in Ausnahmefällen ein zeitlicher Aufschub zugesagt werden, da die Spielregeln verschärft wurden. Es muss ein triftiger Grund ohne eigenes Verschulden vorliegen.

Weitere Informationen unter: Startseite - Steuern - sachsen.de 


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