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Einwohnerfragestunde im Stadtrat

Dresden. Am 13. Juni findet im Dresdner Stadtrat eine Einwohnerfragestunde statt - die Fragen dafür können bis zum 30. Mai beim Oberbürgermeister eingereicht werden.

Am 13. Juni können Bewohner Fragen an den Stadtrat richten.

Am 13. Juni können Bewohner Fragen an den Stadtrat richten.

Bild: Pixabay

Die nächste Einwohnerfragestunde im Dresdner Stadtrat findet am 13. Juni, 16 Uhr, im Neuen Rathaus (Plenarsaal, Rathausplatz 1) statt. Interessierte haben die Möglichkeit, an der Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Die Fragen können bis 30. Mai schriftlich beim Oberbürgermeister per Post an: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, per E-Mail an plenum@dresden.de oder online unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde mit Hilfe des Online-Formulars eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, ihre Wohnanschrift anzugeben. Damit die Anfrage in der Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss im Betreff oder der Überschrift der Begriff "Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" stehen.

Die Frage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, zu persönlichen Einzelfällen, die von demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden oder die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung. Je Fragesteller kann nur eine Frage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen, ist nicht möglich.

Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.


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