

Die neue Corona-Schutz-Verordnung der Sächsischen Staatsregierung sieht vor, dass ab 4. Mai auch Einkaufscentren wie Centrum Galerie, Altmarkt Galerie und Elbepark wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist die Einhaltung hygienischer Auflagen. Einkaufszentren dürfen demnach öffnen, sofern sie ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Die Landeshauptstadt Dresden setzt sich hier für einheitliche Standards ein und hat zur schnellen Umsetzung ein Hygienekonzept vorbereitet. Es umfasst unter anderem Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen, Lenkung von Besucherströmen und Desinfektion von Toilettenanlagen und entlastet die Geschäftsführung der Zentren davon, ein jeweils individuelles Konzept vorzulegen. Das ausfüllbare PDF steht ab sofort zum Download unter gesundheitsamt-verwaltung@dresden.de übersenden. Sofern seitens des Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden keine anders lautenden Aussagen erfolgen, kann das Einkaufzentrum wieder öffnen.