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Brandschutzverbote laufen aus

Dresden. Die Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot der öffentlichen Feuer- und Grillplätze als auch zum Verbot von Feuerwerken sowie zur Sperrung des Waldes enden am 30. September.

An den gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe darf wieder gegrillt werden.

An den gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe darf wieder gegrillt werden.

Bild: Pixabay

Als Reaktion auf die extreme Trockenheit und die hohe Waldbrandgefahr in den Sommermonaten hatte die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot der öffentlichen Feuer- und Grillplätze, zum Verbot von Feuerwerken sowie zur Sperrung des Waldes entlassen. Mit dem Übergang in die kühle und feuchte Jahreszeit enden die Verbote und die Nutzung kann wie üblich weitergehen.

 

Nutzung von Lagerfeuerstätten und Grillplätzen

 

Nachdem die Allgemeinverfügung außer Kraft getreten ist, können die entsprechenden Grillplätze wieder in der bekannten Art und Weise genutzt werden. Dazu ist das Online-Anmeldeformular der Stadt Dresden auszufüllen. Die Nutzung der Feuerstellen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes. An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen: Elbufer Johannstadt, unterhalb der Eisenberger Straße (Stadtbezirksamt Pieschen), unterhalb des Körnerweges an der Fähre nähe Drachenschänke (Stadtbezirksamt Neustadt), in Hosterwitz an der ehemaligen Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Stadtbezirksamt Loschwitz) und unterhalb des Wiesenweges an der Trillemündung, (Stadtbezirksamt Loschwitz). Informationen und Anmeldung unter: www.dresden.de/Lagerfeuer

 

Feuerwerke

 

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Feuerwerkskörper der Kategorie F 2) durch "Privatpersonen" außerhalb der Silvesterzeit bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Diese wird aber nur "aus begründetem Anlass" erteilt. Begründete Anlässe sind Ereignisse von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung" (Jubiläen, besondere Feste, Volksfeste, Veranstaltungen im öffentlichen Interesse usw.) Informationen und Anmeldung unter: www.dresden.de/feuerwerke

 

Sperrung des Waldes

 

Zum 30. September endet der Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes vom 27. Juli. Aufgrund der Entspannung der Waldbrandsituation ist eine Verlängerung derzeit nicht geplant. Durch die Niederschläge der letzten Wochen werden absehbar die Waldbrandwarnstufen 4 und 5, welche für die Einschränkungen relevant waren, nicht erreicht.


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