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Eberlein

Betreuungsgeld bleibt im Familien-Portmonee

Am 21. Juli hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Nun hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Folgen des Urteils für die Familien, die Leistungen erhalten oder beantragt haben, rechtlich geprüft. Die Rückforderung bereits erhaltener Zahlungen ist ausgeschlossen, somit muss niemand bereits erhaltenes Betreuungsgeld zurückzahlen. Auch die Familien, die derzeit Betreuungsgeld bekommen oder deren Antrag positiv entscheiden wurde, erhalten im bewilligten Zeitraum Betreuungsgeld, auch wenn der Beginn in der Zukunft liegt. Bei Familien, die nach dem 21. Juli einen bewilligenden Betreuungsgeldbescheid erhalten haben, entscheidet eine Prüfung im Einzelfall, ob das Betreuungsgeld noch ausgezahlt werden kann. Nach dem 21. Juli werden keine bewilligende Betreuungsgeldbescheide mehr erlassen, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes keine Rechtsgrundlage mehr gegeben ist. Fragen zum Betreuungsgeld beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden, Sachgebiet Elterngeld und Erziehungsgeld, Neues Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Erdgeschoss, Zimmer 45 oder telefonisch unter (03 51) 4 88 47 77. Geöffnet ist die Elterngeldstelle Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ


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