
Wiederaufstieg in die ProA kein Thema
Dresden. Das Interview der Woche mit Titans-Trainer Valentino Lott.
Hebammen und Entbindungspfleger können noch bis einschließlich 15. Januar Anträge auf Geburtshilfeförderung für das Jahr 2020 stellen. Anträge, die nach diesem Stichtag beim Gesundheitsamt Dresden eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, auch wenn die Kinder erst im Dezember geboren wurden. Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Stadt angezeigt haben und eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen. Gezahlt werden: