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pm/ck

Abgerissene Villa muss wieder aufgebaut werden

Dresden. Die abgerissene denkmalgeschützte Villa in der Tolkewitzer Straße muss wieder aufgebaut werden - so hat das Verwaltungsgericht Dresden nun geurteilt.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein Urteil zur Villa in der Tolkewitzer Straße gefällt.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein Urteil zur Villa in der Tolkewitzer Straße gefällt.

Bild: Pixabay

Nachdem der Eigentümer der denkmalgeschützten Villa in der Tolkewitzer Straße 57 diese im Sommer 2014 abreißen ließ, wurde der Fall an das Verwaltungsgericht Dresden übermittelt. Dieses bestätigte mit einem Urteil am 15. Mai, dass der Eigentümer die Villa wieder aufbauen muss. Parallel dazu wurde auch dessen Klage auf Erlass einer Baugenehmigung für ein – mit dem zerstörten Kulturdenkmal nicht identisches – Neubauvorhaben in Form eines Mehrfamilienhauses an der Stelle des abgerissenen Kulturdenkmals abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht Dresden nicht zugelassen. Ob der unterlegende Kläger nun den Gang bis vor das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestreitet, bleibt abzuwarten.

»Das Verwaltungsgericht Dresden unterstrich mit der Entscheidung, dass der Verantwortliche sich nicht durch eine ungenehmigte Zerstörung eines Kulturdenkmals seiner denkmalschutzrechtlichen Pflichten entledigen könne und er aus der rechtswidrig herbeigeführten Situation keinen finanziellen oder sonstigen Vorteil erlangen oder Nutzen ziehen soll«, so Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch.


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