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20.000 Euro Geldstrafe für Dynamo

Teilausschluss auf Bewährung | 7.000 Euro fließen in präventive Maßnahmen

 Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der abgelaufenen Spielzeit 2015/16 bei den Spielen gegen Osnabrück, Rostock, Cottbus, Magdeburg, Aue und Münster unter anderem mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt. Außerdem hat das DFB-Sportgericht einen Zuschauerteilausschluss für den K-Block im DDV-Stadion bei einem Heimspiel in der 2. Bundesliga auf Bewährung ausgesprochen. Zudem darf die SGD zu Auswärtsspielen, die durch den DFB vorab als Risikospiel eingestuft wurden, nur noch eine Eintrittskarte pro Vereinsmitglied online verkaufen. Des Weiteren wird der Verein für die Spielzeit 2016/17 dazu verpflichtet, auswärts bei Risikospielen eine bestimmte Anzahl an eigenen Ordnungskräften in Abstimmung mit dem Heimverein einzusetzen. Dies wurde dem Verein am Freitag mitgeteilt. Die SGD wird in Abstimmung mit dem DFB 7.000 Euro der Geldstrafe in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren. "Ich hoffe und appelliere an alle Mitglieder und Fans unseres Vereins, dass dieses Urteil und die damit einhergehenden Konsequenzen vor allem im Hinblick auf die vielen emotionalen Duelle, die auf uns in der 2. Bundesliga und in der ersten Runde des DFB-Pokals warten, nochmals höchst sensibilisierende Wirkung entfalten. Wir haben es in der eigenen Hand und müssen auch zukünftig alle zusammen dafür Verantwortung übernehmen, dass weiterer Schaden, etwa durch den angedrohten Teilausschluss unserer Anhänger im K-Block, vom Verein und seinen Fans abgehalten wird", erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. (pm) Foto: Büttner


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