"Krankes Gesundheitssystem" - Antworten der Ministerin - 03
Region. Nach dem Komplex „Pflege“, zu dem die Ministerin in den letzten beiden Ausgaben auf unsere Fragen antwortete, geht es nun um Probleme, mit denen die Kliniken konfrontiert sind. Insbesondere um Fragen in Sachen Bürokratie, überlastete Notaufnahmen, Ausbildungsfinanzierung oder auch die Forderung einer einheitlichen Sprach- und Medizinprüfung für ausländische Ärzte.
Wir haben in den Krankenhäusern eine Bürokratie, die ihresgleichen sucht. Was nicht aufgeschrieben wurde, hat aus Sicht der Kassen nicht stattgefunden.
»Die Kritik an zeitfressender Bürokratie kann ich nachvollziehen. Aber wir dürfen auch nicht vergessen: Die finanziellen Leistungen der Kassen an die Krankenhäuser müssen mit entsprechender Dokumentation einhergehen – und zwar im berechtigten Interesse der Beitragszahler. Eine gute Dokumentation ist vor dem Hintergrund drohender Haftungsfälle ohnehin unumgänglich. Diese Qualitätsanforderungen haben die Leistungserbringer und die Krankenkassen untereinander vereinbart. Klar ist aber auch: Jede Möglichkeit, übermäßige Bürokratie abzubauen, muss genutzt werden. Der Patient muss im Mittelpunkt stehen, nicht das Papier.«
FDA überarbeiten
Der Fixkostendegressionsabschlag (kurz: FDA) soll wirtschaftlich begründete Leistungsausweitungen der Kliniken dämpfen. Denn so wird berücksichtigt, dass bei der Erbringung von Mehrleistungen die Fixkosten pro Leistung sinken und es damit letztlich betriebswirtschaftlich günstiger wird, mehr Fälle zu behandeln.
»Der Grundgedanke des FDA ist richtig und wird von mir voll unterstützt. Schließlich sollten Krankenhausbehandlungen immer medizinisch begründet sein und nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen. Das KHG sieht auch Ausnahmen vor, in denen der FDA nicht oder nur hälftig zur Anwendung kommt, wie z.B. bei Transplantationen oder bei Leistungssteigerungen, die aus einem neuen Versorgungsauftrag herrühren.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) hat der Bund das Thema FDA aufgegriffen. So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen künftig nicht mehr über den FDA verhandeln müssen. Stattdessen soll dieser in Zukunft fix bei 35 Prozent für eine Dauer von drei Jahren liegen.
Derzeit sehe ich aber keinen grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf des FDA und mir gegenüber wurde dies bislang auch nicht angezeigt. Aber selbstverständlich können die Krankenhäuser über ihre Verbände Änderungsanträge in Gesetzgebungsverfahren einbringen.«
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