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Carola Pönisch

Nossener Brücke Notinstandsetzung!

Die Nossener Brücke wurde 1962 bis `64 ´gebaut. Foto: Schiller

Die Nossener Brücke wurde 1962 bis `64 ´gebaut. Foto: Schiller

Die Nossener Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn weist Risse auf und muss bis zum Bau einer neuen Brücke im Zuge der Stadtbahn 2020 notinstandgesetzt werden. Als erste Maßnahme zum Schutz der Brücke hatte die Stadtverwaltung die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Allerdings hielten sich viele Kraftfahrer nicht an die Begrenzung. Die Risse verstärkten sich. Deshalb wird der Verkehr jetzt über den noch nicht geschädigten linken Fahrstreifen geleitet. Der rechte Fahrstreifen stadtauswärts wird gesperrt. In den rissgeschädigten Bereichen des rechten Fahrstreifens werden ab Ende September/Anfang Oktober die Schweißnähte ausgefugt und erneuert.

„Wir haben bei der Nossener Brücke einen hohen Handlungsdruck. Mit der Sperrung der Fahrbahn und der Notinstandsetzung wollen wir die Brücke bis zur Fertigstellung einer neuen Brücke befahrbar halten. Unsere Bauingenieure überwachen das Bauwerk ständig“, beschreibt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die Maßnahmen. „In diesem Jahr wollen wir noch eine Lesefassung der Entwurfsplanung für das neue Brückenbauwerk fertigbekommen und sie der Landesdirektion Sachsen für eine erste Prüfung vorlegen. Der tatsächliche Brückenbau kann frühestens 2025 beginnen. Die Vorplanungen mussten wegen der Durchfahrtshöhen der Deutschen Bahn komplett überarbeitet werden“, so Schmidt-Lamontain weiter.

Schadensbild und Schadensursachen Bei der 1962 bis 1964 errichteten Nossener Brücke sind in den vergangenen Jahren Risse in den Schweißnähten der Aussteifungen der Brückenkonstruktion aufgetreten. Im Brückenbau werden solche Schäden, bei denen durch anhaltende Verkehrslast Risse entstehen und sich vergrößern, als Ermüdungsschäden bezeichnet. Ursache für die Risse ist zum einen die vor 60 Jahren übliche, heute nicht mehr zulässige, Schweißtechnik. Aus mikroskopisch kleinen Kerben an der Schweißnaht bilden sich unter dynamischer Belastung im Laufe der Zeit sichtbare Risse. Zum anderen ist auch der starke Anstieg des Schwerverkehrs in den vergangenen 30 Jahren und der damit verbundene Anstieg der Radlasten eine Ursache für die Schweißnahtrisse. So sind derzeit besonders die Bereiche der Fahrbahn von den Rissen betroffen, die sich unter den Radspuren des rechten Fahrstreifens befinden, der von schweren Fahrzeugen überwiegend benutzt wird. Folgen für das Bauwerk Durch das Risswachstum kommt es an den Rissenden zu immer höheren Spannungsspitzen, wodurch sich die Rissbildung beschleunigt. Mittlerweile haben einige der Risse an der Schweißnahtoberfläche eine kritische Länge von 30 Zentimetern überschritten. Beim Versuch, die Rissspitzen abzubohren, wurde festgestellt, dass die Risse im Inneren der Schweißnaht noch weitergehen. Für Risslängen über 30 Zentimetern sind die notwendigen Sicherheitswerte für die bisher zulässige Verkehrsbelastung nicht mehr nachweisbar. Wenn der erste Schweißnahtriss eine Länge von 50 Zentimetern überschreiten sollte, kann die Fahrbahn in diesem Bereich nicht mehr befahren werden, weil ein Versagen der Hohlsteife und später des Fahrbahnblechs zu befürchten ist. Eine Vollsperrung der Brücke wäre damit unvermeidlich. Notinstandsetzung Die an vergleichbaren Stahlbrücken gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die Instandsetzung der Schweißnähte in der Regel durchführbar ist. Ohne eine wesentliche Veränderung der Konstruktion und/oder der Belastung können die Risse aber jederzeit an den gleichen oder an anderen Stellen wieder auftreten. So ist auch zu erwarten, dass auf dem derzeit noch nicht geschädigten Fahrstreifen nach der Verkehrsumstellung mittelfristig Risse auftreten werden, die dann wiederum instandgesetzt werden müssen. Über die gesamte Restnutzungsdauer der Brücke werden deshalb regelmäßig Sonderprüfungen der Schweißnähte durchgeführt und deren Zustand dokumentiert.

Verkehrsführung Voraussichtlich Ende August wird der rechte Fahrstreifen gesperrt. Für vor- und nachbereitende Arbeiten an den Schweißnähten und am Korrosionsschutz sind keine weiteren Verkehrseinschränkungen nötig. Während der Schweißarbeiten dürfen allerdings keine Spannungen und Verformungen aus Verkehrslasten in das gesamte Bauwerk eingetragen werden. Diese Arbeiten sind nur unter Vollsperrung ausführbar. Zur sicheren und qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten werden mindestens vier Stunden Sperrzeit je betroffener Zelle benötigt. Momentan sind vier Zellen des Bauwerks von den Rissen betroffen. Die Stadtverwaltung prüft, ob die Schweißarbeiten in zwei Zellen gemeinsam während einer achtstündigen Vollsperrung ausgeführt werden können.


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