as

Lohnt das Schnäppchen aus China noch?

Galt bislang für Bestellungen im Nicht-EU-Ausland eine Zollfreigrenze von 22 Euro, ist diese zum 1. Juli weggefallen. Vor allem Kunden chinesischer Online-Shops sind davon betroffen und müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Für Bestellungen in Drittländern wurde bislang keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, solange der Warenwert unter 22 Euro lag. Diese Grenze ist nun weggefallen. Foto: pixabay

Für Bestellungen in Drittländern wurde bislang keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, solange der Warenwert unter 22 Euro lag. Diese Grenze ist nun weggefallen. Foto: pixabay

Wer bislang Handyhüllen oder Ladekabel in China geordert hat, brauchte sich nicht um Zollangelegenheiten kümmern. Alle Warensendungen unter 22 Euro lagen bisher unter der Zollfreigrenze. Abgesehen vom Kaufpreis und den Versandkosten mussten Verbraucher nichts weiter zahlen. Zum 1. Juli 2021 ist diese Grenze weggefallen. Die Europäischen Union will damit u.a. einen faireren Wettbewerb für EU-Unternehmen ermöglichen. Für Verbraucher hat das Folgen, denn das Schnäppchen für 10 Euro könnte schnell deutlich teurer werden als gedacht. Betroffen sind davon Sendungen u.a. aus China, USA und Großbritannien. Folgendes gilt seit 1. Juli 2021 für Einkäufe aus allen Nicht-EU-Ländern:

  • Kleinstbeträge: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) wird vom Zoll erst erhoben, wenn sie mindestens 1 Euro beträgt. Das heißt: Rechnerisch entfallen nur für Sendungen mit einem Sachwert von unter 5,26 Euro weiterhin die Steuern und Zölle.
  • Sachwert der Sendung bis 150 Euro: Der Zoll entfällt. Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern müssen aber je nach Produkttyp gezahlt werden.
  • Sachwert der Sendung über 150 Euro: Für die Waren fallen sowohl Zölle als auch die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale dafür, dass sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde übernehmen. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro. Beispiel: Handyhülle Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat die neuen Regeln an einem Beispiel durchgerechnet. Wer nun eine günstige Handyhülle für sieben Euro bestellt, zahlt u.U. am Ende den doppelten Preis, da in der Regel neben der Einfuhrumsatzsteuer (in diesem Fall: 1,33 Euro) auch die Servicepauschale des Versanddienstes (6 Euro) zu zahlen ist. Tipps Die Verbraucherzentrale rät Kunden, sich auf der Webseite des Online-Shops zu informieren, von wo aus die Ware versandt wird. Ferner sollte nach Alternativen gesucht werden, ob das gleiche oder ein vergleichbares Produkt vielleicht auch bei einem Online-Shop erhältlich ist, der aus der EU versendet. Wer die Pauschale des Paketdienstes nicht bezahlen möchten, kann die Sendungen aus Drittländern auch selbst verzollen. Die Ware muss dann allerdings beim Zollamt abgeholt werden.


Meistgelesen