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Grenzkontrollen: 24.000 Personen zurückgeschickt

Zwischen 14. Februar und 14. April fanden an den Grenzen zu Tschechien Kontrollen statt. Für die Beamten der Bundespolizei gab es in dieser Zeit viel zu tun.
Kontrollen an der Grenze Schmilka - Hrensko. Foto: Daniel Förster

Kontrollen an der Grenze Schmilka - Hrensko. Foto: Daniel Förster

Aufgabe der Bundespolizisten war es, an den Grenzen des Freistaates Sachsen zu Tschechien insbesondere das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen sowie das Vorhandensein der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) und eines negativen Corona-Testnachweises zu prüfen. Insgesamt kontrollierten die Bundespolizisten dabei über 200.000 Personen und stellten rund 33.000 Verstöße gegen die DEA sowie 15.000 gegen die Testpflicht fest. Für ca. 24.000 Personen endete die Reise an der Grenze, sie mussten aufgrund fehlendem Ausnahmetatbestand abgewiesen werden. Vom Vogtland bis zum Dreiländereck bei Zittau waren nicht nur die Bundespolizisten der eigenen Dienststellen aus Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen im Einsatz, sondern auch Einheiten aus verschiedenen Bundespolizeidirektionen aus ganz Deutschland.  Das gilt es weiterhin zu beachten Die Reisenden haben auch zukünftig zu beachten, dass die Tschechische Republik aktuell noch als Hochinzidenzgebiet gilt und somit die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung sowie die Regelungen der Sächsischen Quarantäneverordnung weiterhin Bestand haben. Bei Einreisen müssen dementsprechend, bis auf die bestehenden Ausnahmen, eine DEA und ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Testnachweis mitgeführt werden. Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen kontrolliert die Bundespolizei nun durch Schleierfahndung.


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