

Bei der Sprengung auf der Räumstelle Altenberg wurden am 10. November 14 Panzergranaten (Kaliber 8,8 cm), eine Flakgranate (Kaliber 8,8 cm) und eine Nebelgranate (Kaliber 10,5 cm) vernichtet. Die Sprengung war unvermeidbar, da die Kampfmittel nicht mehr transportfähig waren. Der weitaus größere Teil der in diesem Gebiet gefundenen Kampfmittel wird nicht gesprengt, sondern vom KMBD in die Kampfmittelzerlegeeinrichtung des PVA nach Zeithain abtransportiert. Dort werden die Kampfmittel nach modernstem Standard fach- und umweltgerecht entsorgt.
Die Räumstelle bei Altenberg besteht seit Juni 2014 – hier befand sich in der Nachkriegszeit ein Sprenggelände. Im Zuge der Gefahrenabwehr für die geplanten Aufforstungsarbeiten durch Sachsenforst wurde diese Räumstelle eröffnet.
Die Sprengung hat gezeigt, dass auch nach über 70 Jahren von Kampfmitteln noch Gefahr ausgeht. Deshalb gilt: Wer als Privatperson in Wald und Flur oder gar im eigenen Garten einen ungewöhnlichen Gegenstand findet, der Verdacht auf Fundmunition erregt, darf ihn auf keinen Fall berühren. Die Fundstelle muss gut sichtbar gesichert und die nächste Polizeidienststelle unter der Notrufnummer 110 informiert werden.