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Jetzt Vereinsförderung für 2021 beantragen

Foto: pixabay

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Die Antragsfrist für die Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Großen Kreisstadt Freital läuft. Wer für 2021 wieder oder erstmals einen Förderantrag für seinen Verein bei der Stadt Freital stellen will, muss diesen bis zum 30. November 2020 bei der Stadtverwaltung einreichen. Grundlage für die Anträge ist die seit dem Jahr 2018 angewandte Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Großen Kreisstadt Freital, die in der Rubrik Ortsrecht im städtischen Internetauftritt (www.freital.de) zu finden ist. Die entsprechenden Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung sind dort elektronisch ausfüllbar im Unterpunkt Formulare. Wer Fragen zum Ausfüllen der Förderanträge hat, kann sich an das Koordinationsbüro für Soziale Arbeit wenden, welches Vereine gern berät und aus den vergangenen Jahren viel Erfahrung in der Thematik mitbringt. Auch darüber hinaus steht das Büro gern für Fragen rund um die Vereinsarbeit wie zum Beispiel zu Öffentlichkeitsarbeit, Projektorganisation, Abrechnung von Fördermitteln, Mitgliedergewinnung und anderes als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt Koordinationsbüro für Soziale Arbeit, Dresdner Straße 90, 01705 Freital
Telefon: 0351/ 646 97 34 
E-Mail: info@sozialko-ordination.de 
Internet: www.sozialkoordination.de


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