pm/ck

ASP-Maßnahmen erfolgreich

Landkreis SSOE. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde bisher noch kein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Haus- oder Wildschweinen nachgewiesen.

Tote Wildschweine sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Tote Wildschweine sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Bild: Pixabay

Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jahr 2020 wurden in den sächsischen Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen mehr als 2.000 Wildschweine in freier Wildbahn positiv auf das Virus getestet. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist bisher nicht betroffen, hier wurde das Virus weder bei Haus- noch bei Wildschweinen nachgewiesen.

Damit das auch weiterhin so bleibt, befinden sich Teile des Landkreises in der Sperrzone I, in der verstärkt nach Fallwild gesucht wird. Geschossene und tot aufgefundene Wildschweine werden auf das ASP-Virus untersucht. Mit fast 500 Testungen in diesem Jahr (Stand Ende November) ist der Landkreis sächsischer Spitzenreiter. Zudem findet eine gezielte Taxierung des Schwarzwildbestandes mittels Drohnen statt, um den Wildschweinbestand zu reduzieren.

Weiterhin gilt: Wer ein totes Wildschwein entdeckt, meldet dies umgehend dem Veterinäramt (lueva@landratsamt-pirna.de). Auch Tierhalter müssen sich nach wie vor an strenge Biosicherheitsmaßnahmen halten – von der Beschränkung des Zutritts der Ställe über strenge Hygiene bis hin zu Schädlingsbekämpfung und Verhinderung des Kontaktes mit Wildschweinen.

Das ASP-Virus ist eine meldepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweinegattungen befällt. Infizierte Tiere entwickeln schwerwiegende, jedoch unspezifische Allgemeinsymptome. Da es keine Zoonose ist, also keine von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionskrankheit, sind Menschen nicht gefährdet.


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