

Seit 2008 gibt es in Freital einen Willkommesgruß der Stadt für die neuen Erdenbürger. Mit diesem Willkommensgruß möchten Stadtrat und Stadtverwaltung Familien mit Nachwuchs in den ersten Monaten nach der Geburt unterstützen. 2008 beschloss der Stadtrat die Zahlung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 100 Euro an jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde und seinen Hauptwohnsitz in Freital hat. Voraussetzung für die finanzielle Zuwendung ist die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U 5 (i. d. R. im 6. oder 7. Lebensmonat des Kindes). Der Anspruch erlischt mit Vollendung des ersten Lebensjahres. Die betreffenden Familien werden angeschrieben und erhalten ein Antragsformular. Im Jahr 2016 wurde das Begrüßungsgeld 349-mal ausgezahlt. Dafür muss der Antrag im Amt für Soziales, Schulen und Jugend, Dresdner Straße 212 (Rathaus Deuben) abgegeben werden. Zudem sind das Untersuchungsheft des Kindes nach der U 5 und der Personalausweis vorzulegen. Über das Begrüßungsgeld hinaus tut Freital einiges mehr für ein familienfreundliches Freital. Zur Stadtpolitik gehört seit Jahren ein hohes Maß an Investitionen in Kitas und Schulen, in Infrastruktur, Sportstätten und Spielplätze – sowie die finanzielle Unterstützung von Vereinen, Ehrenamtlichen und Trägern. Zudem setzt sich die Stadtspitze für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sowie auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt ein.