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GEMA-Gebühren und eine wichtige Entscheidung

Viele Gastronomen bangen um ihre Existenz. Birgit Scholze hat in der Corona-Krise zudem ganz eigene Erfahrungen mit der GEMA gemacht.
Gastronomin des Bistros „Zur Linde“ Birgit Scholze. Foto: Silke Richter

Gastronomin des Bistros „Zur Linde“ Birgit Scholze. Foto: Silke Richter

Birgit Scholze ist sehr enttäuscht. Und das liegt nicht nur daran, dass die Betreiberin des Bistros und Café „Zur Linde“ in der Bautzener Allee 67a wegen der gefassten Regierungsbeschlüsse in der Corona – Krise, wie viele andere gastronomische Einrichtungen auch, vorerst ihr Geschäft schließen musste. Bei all den finanziellen und auch emotionalen Sorgen um die eigene berufliche Existenz, war es für Birgit Scholze eine logische Konsequenz keine Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zahlen zu müssen. Die 59jährige kündigte die Einzugsermächtigung bei ihrem Kreditinstitut und buchte den bereits bezahlten Quartalsbeitrag zurück.  „Für mich war es nach der gesetzlich verordneten Schließung von gastronomischen Einrichtungen logisch, dass keine GEMA-Gebühren erhoben werden können. Wie denn auch? Wir dürfen ja auch keine Besucher empfangen. Wie sollen wir unsere Gäste dann mit musikalischen Beiträgen aus der Konserve unterhalten können? Zudem haben wir momentan auch keinerlei Einnahmen“, erklärt Birgit Scholze den Ernst der Lage. Wenige Tage später hatte die Gastronomin Post von der GEMA in ihrem Briefkasten.      Darin wurde Birgit Scholze mitgeteilt, dass ihre Einzugsermächtigung aus dem System der GEMA gelöscht wurde. Zudem wurde die Gastronomin dazu aufgefordert, die monatlichen Beiträge für die GEMA-Gebühren zukünftig und ab sofort per Überweisung zu zahlen oder eine neue Einzugsermächtigung auszustellen. Des Weiteren habe man seitens der GEMA vorsorglich ein Mahnstopp bis zum 29.04. 2020 gesetzt. Sollte bis zu diesem gesetzten Termin die offene Forderung nicht beglichen worden sein, werde der Fall nach Ablauf des Mahnstopps automatisch dem internen Klage – Mahnverfahren zugeordnet und ihr Kundenkonto mit den Rücklaufgebühren belastet werden.   Birgit Scholze teilte der GEMA in schriftlicher Form auf dem Postweg ihr persönliches Unverständnis darüber mit, verbunden mit der Bitte die offenen Forderungen zu stunden bis sich herausgestellt hat ob das Bistro „Zur Linde“ überhaupt wieder öffnen könne. Bis dato hat Birgit Scholze von der GEMA keine Nachricht daraufhin erhalten. Auf Presseanfrage teilte Nadine Remus Pressesprecherin der GEMA mit, dass man sehr zügig auf die schwierige Lage, in die Musiknutzer durch die behördlich angeordneten Schließungen von Restaurants, Bars und vielen weiteren Einrichtungen geraten sind, mit Kulanzregelungen reagiert habe. Denn in der Tat, wo keine Musik genutzt werde, müsse auch keine Lizenzgebühr an die GEMA gezahlt werden. „Wir setzen Verträge für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließzeit ab dem 16.März automatisch aus. Hierfür muss auch kein Nachweis eingereicht werden. Die GEMA kommuniziert dies zum Beispiel über ihre Homepage aber auch bei direkten Anfragen und über automatische Informationen bei Anruf oder E-Mail-Anfrage der Kunden. So wird auch allen Kunden, die die GEMA per E-Mail kontaktieren dies auch generell sofort in einem Autoresponse mitgeteilt.“ Im speziellen Fall von Birgit Scholze sei das vorliegende Schreiben der GEMA automatisiert erstellt worden, aufgrund der vorgenommenen Rücklastschrift die von der Gastronomin veranlasst worden sei.   Der Lastschrifteinzug der Vertragsfälligkeiten vom 1. April 2020 konnte seitens der GEMA leider technisch nicht mehr verhindert werden. Aufgrund der Vielzahl betroffener Verträge seien die Lastschriften für die Vertragsfälligkeiten vom 1. April 2020 bereits Anfang März veranlasst worden. Ebenso wurde die standardisierte Rücklastschriftinformation, die Birgit Scholze erhalten habe, zum damaligen Zeitpunkt leider noch nicht auf die gegenwärtige Situation angepasst gewesen. „Natürlich wird die GEMA Birgit Scholze nicht nach dem 29.04.in ein Klage-Mahnverfahren überführen. Auch hier werden alle Verträge entsprechend ausgesetzt. Wir werden Birgit Scholze postalisch entsprechend über die aktuelle geltenden Kulanzregelungen bezogen auf ihren Fall benachrichtigen“, erklärt Nadine Remus. Birgit Scholze wartet noch heute auf den versprochenen Brief.  Mittlerweile hat die Gastronomin nach längeren Überlegungen, die durchaus auf das Ende des Bistros zielten, am Wochenende aber eine wichtige Entscheidung getroffen: „Wir machen weiter und wollen, trotz der Corona – Krise, nicht so schnell aufgeben. Das Bistro ist unser Traum den wir für unsere Besucher so lange es geht ausleben möchten“ Dieser positive und motivierte Entschluss dürfte viele Stammkunden und Gäste freuen. 


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