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Wohngeld im Pflegeheim

Dresden. Für Menschen in Pflegeheimen kann sich die Beantragung von Wohngeld lohnen, wenn die Sozialhilfe noch nicht greift - bei der Beantragung gibt es einige nützliche Tipps.

Wohngeld hilft die Finanzierung des Heimplatzes zu stabilisieren.

Wohngeld hilft die Finanzierung des Heimplatzes zu stabilisieren.

Bild: Pixabay

Wohngeld gibt es auch für Menschen in Pflegeheimen. Es kann sich sogar lohnen, Wohngeld zu beantragen, wenn die Sozialhilfe noch nicht greift. Das resultiert daraus, dass für Wohngeld-Anspruch ein Schonvermögen von 60.000 Euro besteht, während die Sozialhilfe erst zahlt, wenn die Person sämtliche Rücklagen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro aufgebraucht hat. Dazu zählen bekanntlich auch Schenkungen und vorzeitige Erblasse bis zu zehn Jahre rückwirkend. Dann kann es passieren, dass Kinder aus »Omas Häuschen« wieder ausziehen und es verkaufen müssen, falls sie den Gegenwert über Kredite oder anderweitig nicht aufbringen können.

Das »Wohngeld« ist ein Weg, die Finanzierung des Heimplatzes zu stabilisieren. Der Zuschuss der Pflegekasse zur stationären Pflege beträgt bei den Pflegegraden 2 bis 5 nur 770, 1.262, 1.775 und 2.005 Euro – während zum Heimplatz in Sachsen im Schnitt im ersten Jahr 2.200 Euro zugezahlt werden müssen. Die Berechnung des Wohngeldes läuft hier etwas anders. Angesetzt wird zum Beispiel immer die Bruttorente, wie sonst üblich werden aber auch hier alle anderen Unterhalte, Einkommen usw. herangezogen.

Es gibt verschiedene Freibeträge, wie bei Schwerbehinderung oder gleichgesetzt mit den Pflegegraden 4/5 von 1.800 Euro sowie bei 33 Jahren Renten-Beitragszahlung von 3.012 Euro. Wer zügig prüfen will, ob ein Anspruch besteht, ohne das ganze Antragsverfahren zu durchlaufen, nutzt vorab den Wohngeldrechner unter: www.wohngeld.org/wohngeldrechner

In Dresden werden die Wohngeldanträge für Heimbewohner ab 67 Jahren derzeit nur persönlich dienstags und donnerstags am Ferdinandplatz 1 (Tel. 0351 / 48813-53 bzw. -78) entgegengenommen. Antrag und Checkliste gibt‘s vorab unter: www.dresden.de/wohngeld


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