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Winterdienst seit 4 Uhr im Einsatz

Bei leichtem Schneefall und Temperaturen um den Gefrierpunkt startete der Dresdner Winterdienst heute morgen mit voller Besetzung.
Foto: Archiv/Starke

Foto: Archiv/Starke

Das bedeutet: 51 Arbeitskräfte sorgen mit 44 Streufahrzeugen für Sicherheit im morgendlichen Berufsverkehr. Sie konzentrieren sich dabei zunächst auf die wichtigsten Hauptverkehrsstrecken, insbesondere die Höhenlagen des Stadtgebietes, Gefällestrecken, Buslinien und Brücken. Es gab im Dienst keine Störungen. Bis mittags ist weiter leichter Schneefall angekündigt. Der Winterdienst bleibt zweischichtig besetzt und arbeitet bis voraussichtlich 21 Uhr. 
 
Anliegerpflichten bei Schnee und Eis

In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben und übrigens auch nicht in Gewässern entsorgt werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. Weitere Informationen: www.dresden.de/satzungen 
 


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