Seitenlogo
pm/gb/as

Wild- und Minischweine in Moritzburg getötet

Weil es im Landkreis Fälle der Afrikanischen Schweinepest gab, wurden am Donnerstag die Wild- und Minischweinbstände im Wildgehege Moritzburg vorsorglich getötet. Deutliche Kritik an dem Vorgehen kommt aus aus Meißen.
Foto: pixabay

Foto: pixabay

Nach dem Fund eines toten Wildschweins in Radeburg, das an der Afrikanischen Schweinepest gestorben war, musste sich nun auch das Wildgehege Moritzburg schweren Herzens von seinem Wildschwein- und Minischweinbestand trennen. Nach einer Entscheidung der zuständigen Veterinärbehörden zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurden die Tiere am Donnerstag, 4. November, auf "tierschutzgerechte" Weise getötet. Alle Optionen, die an die ständige Freilandhaltung gewöhnten Tiere sicher vor einem Viruseintrag zu schützen, z.B. durch eine dauerhafte Stallhaltung, waren leider nicht durchführbar. Heiko Drechsler, gelernter Zootierpfleger und Chef des Meißner Tierparks, äußerte absolutes Unverständnis für diese drastische Maßnahme. Es sei nicht nur traurig, sondern auch beschämend, warum man vorsorglich gesunde Tiere töte, sagte er. "Das ist so, als würde man den Wald abholzen, um künftige Waldbrände zu vermeiden", erklärte er gegenüber WochenKurier. Die Tiere in Moritzburg seien durch Zäune von anderen Tierbeständen abgeschirmt, auch dann noch wenn dort der unwahrscheinliche Fall einer Ansteckung auftreten sollte. "Einfach vom Schreibtisch aus über Leben und Tot zu entscheiden, da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte", so Drechsler.  Wildschweine in einem Wildgehege gelten nach nationalem und internationalem Recht nicht als Wildtiere, sondern als gehaltene Schweine. Damit ist das Recht für Hausschweine anzuwenden. Die Wildschweine im Wildgehege sind so abzuschotten, dass ein Eintrag von ASP gänzlich auszuschließen ist. Dies käme einer monatelangen Quarantäne gleich. Diese Isolation wäre eine Qual für die Wildschweine, die es sonst gewohnt sind, Tag und Nacht unter freiem Himmel zu suhlen. Sie dürften keinen Kontakt mehr zu Besuchern haben. Das Gehege müsste von allen Arten von Wildtieren hermetisch abgeriegelt werden. Die Pfleger dürften nur noch unter Einhaltung strengster Biosicherheitsmaßnahmen das Gelände betreten und wieder verlassen.


Meistgelesen