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Weihnachtsfeier aus Steuersicht

Spätestens seit sich die Lebkuchen wieder in die Supermarktregale geschlichen haben, ist klar: Die winterliche Jahreszeit steht bevor. Und dazu gehören Weihnachtsfeiern
Foto: FF

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Damit die besinnliche Weihnachtsstimmung nicht durch das Thema Steuer unnötig getrübt wird, erinnert der Steuerberaterverband Sachsen e.V. an die seit Anfang letzten Jahres geltenden neuen Regeln zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. „Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden“, erklärt Dr. Andreas Zönnchen, Steuerberater und Präsident des Sächsischen Steuerberaterverbandes. „Dies gilt, sofern die Kosten den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 Euro sind jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebs-veranstaltung zu berücksichtigen.“ Dazu gehören auch die Raummiete oder die Kosten für den Eventplaner und die aufspielende Band, ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters. Auch Weihnachtsgeschenke an die Mitarbeiter sind bei der Freigrenze von 110 Euro relevant. Sie zählen ebenso zu den Aufwendungen der Betriebsveranstaltung. Falls die Aufwendungen pro Arbeitnehmer über dem Freibetrag liegen, müsste der Mitarbeiter darauf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Denn dann zählt die Weihnachtsfeier als sogenannter „geldwerter Vorteil“. Doch welcher Mitarbeiter geht schon zu einer Weihnachtsfeier, für die er am Ende Steuern zahlen muss? Kostet die Feier also mehr als 110 Euro pro Kopf, gibt es eine Alternative: Der Arbeitgeber kann für den Mitarbeiter einspringen und auf die Ausgaben, die über den Freibetrag hinausgehen, eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent zahlen und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen. Spendiert der Chef also eine Weihnachtsfeier, die pro Kopf 130 Euro kostet, müsste er die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent auf 20 Euro zahlen – das ergibt einen Betrag von 5 Euro pro Person. • Mehr unter www.steuerberater-suchservice.de.


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