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Was darf im Wald gepflückt werden?

Dresden. Die Untere Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden informiert darüber, was im Wald geerntet und mitgenommen werden darf - und was nicht.

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Dem Sammeln von Pilzen für private Zwecke steht nichts im Weg.

Dem Sammeln von Pilzen für private Zwecke steht nichts im Weg.

Foto: LHD

Dürfen Pilze, Früchte, Blumen und Kräuter im Wald einfach geerntet und mitgenommen werden? Die Antwort lautet: Ja. Laut Sächsischem Waldgesetz ist eine Entnahme für den persönlichen Bedarf ausdrücklich erlaubt, solange diese pfleglich und nicht gewerbsmäßig erfolgt. »Das gilt auch für Pilze, wie es ja schon lange praktiziert wird, und auch für Kräuter und Moose. Wer in diesem Herbst also wie gewohnt seine Pilze nur für eine Mahlzeit – nicht zum Verkauf – sammeln möchte, kann dies gern tun«, so Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden.

Er weist jedoch auch darauf hin, dass das Naturschutzgesetz zu berücksichtigen ist. Es dürfen also nur solche Waldfrüchte, Blumen und Kräuter entnommen werden, die keinem besonderen Schutz unterliegen und nicht Bestandteil eines geschützten Biotops sind.

Von der Erlaubnis zum Sammeln sind junge Bäume und Sträucher übrigens ausgenommen. Wer Waldbäume und Sträucher oder Teile davon unbefugt entnimmt, fällt, ausgräbt oder beschädigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen Diebstahl. Holz für den heimischen Kamin kann jederzeit beim Förster gekauft werden.


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