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Verbot der Wasserentnahme

Dresden. Die Trockenheit macht der Natur zu schaffen, deshalb gilt ab heute das Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Dresden.

Bitte sparsam mit jeglichem Wasser umgehen!

Bitte sparsam mit jeglichem Wasser umgehen!

Bild: Pixabay

Dürre, braune Wiesen und Bäume, deren Laub schlaff herunterhängt – der Natur macht die anhaltende Trockenheit, verbunden mit den hohen Temperaturen, sichtbar zu schaffen. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ausgesprochen. Sie gilt vom 1. Juli bis zunächst 15. Oktober und verbietet die Wasserentnahme mittels Pumpen und Handgefäßen aus Teichen, Bächen und Flüssen zum Zweck der Bewässerung. Ausgenommen von dieser Allgemeinverfügung ist die Elbe. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

An fast allen Beobachtungspunkten der Dresdner Bäche und Flüsse wurde eine unter dem Mittel liegende Wasserführung festgestellt. »Einige Gewässerabschnitte, beispielsweise des Nöthnitzbachs, des Weidigtbachs und des Ruhlandgrabens, liegen bereits seit Anfang Juni trocken«, so Umweltamtsleiter Wolfgang Socher. »Auch der Blasewitz-Grunaer Landgraben führt im Unterlauf nur noch sehr wenig Wasser. Um zu vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, haben wir das Entnahmeverbot ausgesprochen.«

Auch die Grundwasserstände spiegeln die angespannte Situation wider. Eine Beschränkung der Grundwassernutzung muss jedoch aktuell noch besprochen werden. Generell gilt aber der Appell an alle Bürger, sparsam mit dem Schutzgut Grundwasser umzugehen.

 

Mehr Infos: www.dresden.de/oberflaechenwasser


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