Carola Pönisch

Trotz Böllerverbot: Am Neujahrstag wird geputzt

Obwohl Silvesterknallerei verboten ist, rückt die Stadtreinigung Dresden am 1. Januar zum Saubermachen aus.
Symbolfoto Pixabay

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Am 28. Dezember erließ Dresdens OB eine neue Allgemeinverfügung, die ein Böllerverbot am 31. Dezember / 1. Januar im Stadtgebiet vorschreibt. Das Verbot gilt stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen und umfasst pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher nach dem Sprengstoffrecht. Damit dürfen an den genannten Tagen Böller, Raketen und ähnliches Feuerwerk weder mitgeführt noch abgebrannt werden. Umso erstaunlicher mutet es an, dass die Stadtreinigung Dresden Gmb, mithin ein städtisches Tochterunternehmen, am Neujahrstag "in abgeschwächter Form  für Ordnung und Sauberkeit in der Dresdner Innenstadt sorgen" will. Laut Pressemitteilung werden "22 Mitarbeiter mit vier Kehrmaschinen, zwei Papierkorbfahrzeugen sowie fünf Transportern für allgemeine Kontroll- und Reinigungsaufgaben zum Einsatz kommen". Das ist löblich, heißt aber auch, dass OB Dirk Hilbert den Dresdnern nicht ganz traut, was das Nichtzünden diverser Böller und Knaller angeht. Frank Siebert, Geschäftsführer der Stadtreinigung Dresden, scheint auch nur gedämpft optimistisch zu sein: „Wir rechnen mit einem weitaus geringeren Abfallaufkommen als in den Vorjahren, sind aber für alle Eventualitäten gerüstet“. Seine Mitarbeiter schickt er jedenfalls am 1. Januar von 7 bis 13 Uhr auf Kontroll- und Putzrunden, vorrangig in der Innenstadt. "Von den anderen Flächen, die satzungsgemäß von der SRD im Auftrag der Stadt gesäubert werden, wird der Silvestermüll im Zuge der nächsten turnusgemäßen Reinigung beseitigt."   Sollte Dresden allerdings noch mit einem Winter- und Kälteeinbruch zu tun bekommen, dann müsse zunächst "der Winterdienst im Stadtgebiet abgedeckt werden". Zur Erinnerung: An normalen Silvestertagen bzw. am Tag danach sammelten die fleißigen Kollegen der Stadtreinung in den letzten Jahren im Schnitt 25 Tonnen Silvestermüll ein.


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