

"OB Hilbert geht gern und oft auf Dienstreise", sagt André Schollbach (Die Linke). Zumindest wurde ihm bereits der Negativpreis "Schleudersachse" verliehen. Nun plant OB Hilbert zu Beginn des Sommers eine Dienstreise mit großem Tross: Anfang Juli soll es mit dem Stadtrat und weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern für zwei Tage zur Bundesgartenschau nach Mannheim gehen.
Aus Sicht der Linken ist eine solche Reise mit großer Entourage jedoch eine unnötige Verschwendung städtischer Gelder. Deshalb hat die Fraktion Die Linke bereits im März einen Antrag gestellt, mit dem die Reise auf eine kleinere Delegation beschränkt werden soll. Die Fraktion hat zudem beantragt, den Antrag auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen.
Doch Hilbert verweigerte die Behandlung des Antrags im Stadtrat. Die Fraktion Die Linke wollte dieses Handeln nicht hinnehmen und setzte sich gerichtlich gegen Oberbürgermeister Hilbert zur Wehr. Nun hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 26. Juni entschieden und eine einstweilige Anordnung gegen Oberbürgermeister Hilbert erlassen. Hilbert wurde gerichtlich verpflichtet, den Antrag unverzüglich auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung des Dresdner Stadtrats zu setzen. Der gerichtliche Beschluss ist unanfechtbar.