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Carola Pönisch

Geld statt Gutscheine für Rollstuhlfahrer

Eine neue Fachförderrichtlinie für die Mobilität von Rollstuhlfahrern greift ab 1.1.2022.            Foto: pixabay

Eine neue Fachförderrichtlinie für die Mobilität von Rollstuhlfahrern greift ab 1.1.2022. Foto: pixabay

Für rund 1.000 Dresdner Einwohner, die im Rollstuhl sitzen und nur im Rollstuhl befördert werden können, wird es im kommenden Jahr leichter. Statt der quartalsweisen Abforderung von Gutscheinen für Beförderungsleistungen gibt es ab 1. Januar 2022 einen monatlichen Mobilitätszuschuss aufs Konto. Dafür reicht künftig ein Antrag im Kalenderjahr. Was ändert sich? Anstelle der bisherigen Gutscheine können Betroffene das Geld selbst für erforderliche Fahrdienste einsetzen, zum Beispiel für Wege zu Kulturveranstaltungen, Sport oder zu Treffen im Familien- und Freundeskreis. Am Leistungsumfang und am berechtigten Personenkreis ändert sich nichts.Wege zur Arbeit, zur Schule und zur Therapie sind wie bisher von der Förderung ausgenommen; dafür gibt es andere Möglichkeiten zur Finanzierung. In Abhängigkeit von individuellen Erschwernissen sind Zuschläge zur Grundpauschale möglich, wenn beispielsweise ein Spezialfahrzeug benötigt wird oder das Einkommen zu niedrig ist. Wer hat Anspruch? Anspruchsberechtigt sind Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus noch eine weitere Behinderung wegen funktionaler Störungen der unteren Gliedmaßen oder des Herzens aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen; auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Ab 2022 sollen zudem nicht nur festgelegte Fahrdienstanbieter damit bezahlt werden können, sondern auch durch Nachbarschaft und Ehrenamt organisierte Fahrten. 2019 hatten 926 Berechtigte von Leistungen aus der Richtlinie Schwerbehinderten-Fahrdienst profitiert. Für 2022 rechnet das Sozialamt mit 1.100 Anspruchsberechtigten. 524.700 Euro sind dafür im städtischen Haushalt eingestellt. Wer gibt Auskunft? Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld bleibt wie gewohnt Ansprechpartner.

Kontakt:
Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld
Am Schießhaus 1, Raum 01/016
E-Mail: schwerbehinderteneigenschaft-lblindg@dresden.de
Hotline: 0351/4881200
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr


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