

Auch wenn dieses Jahr vereinzelte Schauer und Gewitter in den letzten Wochen für etwas Niederschlag sorgten, führen viele kleine Gewässer in Dresden zu wenig Wasser. Vor allem in Mai und Juni dieses Jahres gab es zu wenig Regen. Auch die naturgemäß hohe Verdunstung an heißen Sommertagen trägt dazu bei, dass es insgesamt zu trocken ist. Daher schränkt die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden zum 14. Juli die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Dresdner Stadtgebiet bis einschließlich 15. Oktober ein. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, wurde die Allgemeinverfügung ausgesprochen.
Umweltamtsleiter Wolfgang Socher dazu: "An einigen Beobachtungspunkten, beispielsweise am Leubnitzbach oberhalb des Heiligen Borns, am Nautelweg Abzugsgraben, an der Mündung des Nöthnitzbaches, am Ruhlandgraben und am Weidigtbach waren die Gewässer bereits trocken. Einige Regengüsse im Juni haben die Pegel lediglich nur kurz ansteigen lassen. Um zu vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, haben wir nun das Entnahmeverbot ausgesprochen."
Die Grundwasserstände an den Mess-Stellen des städtischen Messnetzes liegen derzeit im Durchschnitt etwa 40 Zentimeter unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre. Die Situation ist im Stadtgebiet allerdings nicht überall gleich. Während am Rand des Elbtals die Grundwasserstände etwa einen Meter unter den langjährigen Monatswerten liegen, sind es in Elbnähe Werte im Bereich des Monatsmittels. Ursache für diesen Unterschied ist die für die Grundwasserstandentwicklung im elbnahen Bereich stabilisierende Wirkung der Elbe. Generell liegen die Grundwasserflurabstände im Elbtal bei etwa fünf bis sieben Meter unter Gelände.
Bis 15. Oktober darf nun kein Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Gleiches gilt für Entnahmen mit Schöpfgefäßen in den kleinen städtischen Fließgewässern. Die Inhaber einer Erlaubnis zur Wasserentnahme müssen deren Nebenbestimmungen beachten. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, können diese das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro. Ausgenommen vom genannten Verbot ist die Bundeswasserstraße Elbe. Im Moment gibt es hier auch eine Niedrigwassersituation, der Pegel Dresden ist unter die Marke von 71 Zentimeter gefallen. Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss aktuell noch nicht ausgesprochen werden.
Ganz allgemein gilt jedoch für jeden der Grundsatz, stets sorgsam und sparsam mit dem Wasser umzugehen. Zum Gießen sollte vorzugsweise Regenwasser aufgefangen und verwendet werden. Grundsätzlich sollte das Gießen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erfolgen, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren. Rasenflächen sollten generell nicht gewässert werden.