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Straßenverkehrsamt wendet alten Bußgeldkatalog an

Aufgrund eines Formfehlers im Ende April 2020 verabschiedeten neuen Bußgeldkatalog werden auch im Landkreis Elbe-Elster auf die vor dem 20. April 2020 geltenden Sätze der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückgegriffen, berichtet Torsten Hoffgaard, Elbe-Elster-Pressereferent.
Foto: FF

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In der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020 seien in Artikel 3 Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung enthalten. Davon betroffen seien insbesondere neu eingeführte Fahrverbote. „Diese Verordnung scheint nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an einem Rechtsfehler zu leiden. Deshalb wird aus Gründen der Rechtssicherheit auf die vor dem 20. April 2020 geltenden Sätze der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückgegriffen“, sagte der Leiter des Straßenverkehrsamtes Elbe-Elster, Stefan Wagenmann. Konkret werde der Landkreis Elbe-Elster ein Fahrverbot verhängen, wenn der Betroffene innerorts 31 km/h und außerorts 41 km/h zu schnell war oder innerhalb des vergangenen Jahres bereits die Geschwindigkeit um 26 km/h überschritten hatte. Bescheide, die bisher erlassen wurden und noch nicht rechtskräftig seien, werden nach Angaben des Amtsleiters durch die Bußgeldbehörde überprüft, und die Betroffenen werden in den kommenden Tagen entsprechend informiert. Bei Bescheiden, die aktuell bearbeitet werden, werde die vor dem 20. April 2020 geltende Bußgeldkatalog-Verordnung in Anwendung gebracht. Trotzdem appelliere das Straßenverkehrsamt an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten. „Sie schützen sich und andere Verkehrsteilnehmer“, so Stefan Wagenmann. (PM/Landkreis Elbe-Elster)


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