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Unberechtigt in Zwangsquarantäne

Alleinerziehende Mutter von drei Kindern befreit sich nach drei Wochen
Auf Bettlaken geschriebener Hilferuf von Fanny W. vom 7. April. Foto: D. Förster

Auf Bettlaken geschriebener Hilferuf von Fanny W. vom 7. April. Foto: D. Förster

Fanny W. (33) ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern (3, 4 und 11). Aufgrund einer Behördenpanne musste sie drei Wochen in eine Zwangsquarantäne. Am 22. März wurde sie auf das Corona-Virus getestet. Wenige Tage später erhielt sie zunächst ein positives Ergebnis, obwohl keine grippeähnlichen Symptome bei ihr auftraten. Sie musste von nun an in Quarantäne und alle Kontaktpersonen melden. Am 1. April erfuhr die Postangestellte dann aber per Telefon, dass sie doch negativ wäre. Hier war scheinbar etwas gewaltig schiefgelaufen. Der 2. April wäre dann eigentlich das Ende der Quarantäne gewesen. Doch es kam anders. Einen Tag später kam die Aufforderung zur erneuten Beprobung, da erklärt wurde, dass sie nur nach einem zweiten negativen Ergebnis aus der Isolation befreit werden würde. Da sie aber über keinen Führerschein verfügt und sich auch wegen des Kontaktverbotes nicht fahren lassen konnte, war die Wahrnehmung des Termins nicht möglich. In dieser Zeit ging auch noch ihre Waschmaschine kaputt. Weil sie trotz pausenlosem täglichen Telefonierens keine Antwort bekam, ihr mit Polizei und Anzeige gedroht worden ist, wandte sie sich mit einem Aufruf auf Facebook und einem mit einem Hilferuf beschriebenen Bettlaken an die Öffentlichkeit: »Ich bin seit 20. März 2020 mit 3 Kindern unschuldig in Quarantäne, im Stich gelassen vom Gesundheits- und Landratsamt. Bitte helft uns.« Dies half dann endlich. Am 8. April erkundigte sich zunächst das Jugendamt nach dem Wohl der Kinder und eine zweite Beprobung konnte von zuhause aus durchgeführt werden. Ergebnis: Negativ. Nach drei Wochen unschuldig in Quarantäne war sie mit ihren Kindern endlich wieder frei. Mittlerweile haben sich die Behörden bei ihr entschuldigt. Daniel Förster/Roberto Rink


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