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Schleuser, illegale Pyrotechnik und offene Haftbefehle

Die Bundespolizei hat in den letzten Tagen mehrere Erfolge verbuchen können.
Die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Archiv

Die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Archiv

Ein serbischer Staatsangehöriger (37) versuchte am Sonntag seiner Festnahme durch die Vorlage anderer Personalien zu entgehen. Der 37-Jährige war den Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei der Kontrolle in einem grenzüberschreitenden Linienbus auf der BAB 17 aufgefallen. Bei der intensiveren Überprüfung des 37-Jährigen stellte sich heraus, dass er bereits in der Vergangenheit unter zwölf verschiedenen Personalien polizeilich in Erscheinung getreten war und gegen ihn aktuell drei Haftbefehle vorliegen. Wegen schweren Bandendiebstahls muss der 37-Jährige eine Restfreiheitsstrafe von 426 Tagen und wegen Wohnungseinbruchdiebstahls eine Freiheitsstrafe von 87 Tagen verbüßen. Wegen unerlaubten Aufenthalt muss er eine Geldstrafe von insgesamt 1.155,- Euro aufbringen. Bei Nichtbezahlung der Geldstrafe muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von weiteren 27 Tagen verbüßen. Zudem bestand gegen ihn eine Wiedereinreisesperre für das Bundesgebiet bis zum Jahr 2025. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der 37-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt. Zwei weitere mit Haftbefehl gesuchte Personen nahmen die Bundespolizisten bereits am Freitag bei ihren Kontrollen auf der BAB 17 fest. Gegen 12:00 Uhr stellte sich bei einer bulgarischen Staatsangehörigen (37) heraus, dass gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Betrug vorliegt. Nachdem die 37-Jährige die noch offene Geldstrafe (1.128,50 Euro) beglichen hatte, konnte sie ihre Reise aber fortsetzen. Wegen Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde ein rumänischer Staatsangehöriger (22) gesucht. Auch der 22-Jährige konnte seine Fahrt fortsetzen, nachdem er die noch offene Geldstrafe (2.500,- Euro) bezahlt hatte. Illegale Pyrotechnik In Schmilka haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel am Wochenende bei ihren grenznahen Kontrollen erneut verbotene und nicht zugelassene Pyrotechnik sichergestellt. Am Samstag überprüften die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bereich Schmilka einen 23-jährigen Deutschen. Im Kofferraumes seines Fahrzeuges fanden die Bundespolizisten insgesamt 70 Stück verbotener und nicht zugelassener Pyrotechnik auf. Die aufgefundene Pyrotechnik hatte eine Explosivmasse von ca. 530 Gramm mit einem Gesamtbruttogewicht von ca. 2000 Gramm. Die Feuerwerkskörper wurden daraufhin sichergestellt und an den Entschärfungsdienst der Bundespolizeidirektion Pirna übergeben. Bei einem 38-jährigen Deutschen fanden die Beamten am Tag darauf im Bereich Schmilka eine kleinere Menge nicht zugelassener Feuerwerkskörper (8 Stück) auf. Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich zum Teil um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der "Kategorie 3", welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf. Aus diesem Grund weist die Bundespolizei daraufhin: Schützen Sie ihre Gesundheit und die der Anderen! Nicht konformitätsbewertete oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich und können zu ernsthaften Verletzungen führen. Machen Sie sich nicht strafbar! Der Besitz und die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Schleuser in Heidenau Am Sonntag kontrollierten Einsatzkräfte der Landespolizei Sachsen in der Ortslage Kleinluga einen Kleintransporter und dessen Fahrer (69). Nach einem Bürgerhinweis war gegen 12:00 Uhr bekannt geworden, dass der Fahrer kurz zuvor in einem angrenzenden Waldstück eine größere Personengruppe von der Ladefläche seines Transporters abgesetzt hatte. Noch während der Kontrolle des Fahrers erkannten die Einsatzkräfte der Polizei Sachsen eine Personengruppe, welche in ein nahegelegenes Waldstück flüchtete. Aufgrund dessen wurden für weitere Fahndungsmaßnahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei, sowie ein Hubschrauber der Bundespolizei hinzugezogen. Wenig später konnten insgesamt sieben Personen festgestellt werden. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei diesen Personen (vier männliche und drei weiblich Personen im Alter zwischen 12 und 48 Jahren) um irakische Staatsangehörige mit kurdischer Volkszugehörigkeit. Alle sieben Personen ein Schutzersuchen, weshalb sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung der Ausländerbehörde bzw. an die zuständige Jugendeinrichtung weitergeleitet wurden. Gegen den 69-jährigen bulgarischen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet.


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