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Grenzübergreifendes Walderlebnisgebiet

Sebnitz / Neustadt (Sa.) / Dolní Poustevna. Deutsche und tschechische Partner planen gemeinsam die Verbesserung und Ergänzung der Aktiverholungsmöglichkeiten in den Nationalparks.

Das Waldgebiet Gerstenberg bei Rugiswalde an der sächsisch-tschechischen Grenze ist Teil der Planungskulisse für das Walderlebnisgebiet.

Das Waldgebiet Gerstenberg bei Rugiswalde an der sächsisch-tschechischen Grenze ist Teil der Planungskulisse für das Walderlebnisgebiet.

Bild: Archiv Sachsenforst

An der deutsch-tschechischen Grenze zwischen Sebnitz und Neustadt in Sachsen soll ein neues grenzübergreifendes Walderlebnisgebiet entstehen. Dazu haben Sachsenforst, die Städte Sebnitz, Neustadt und Dolní Poustevna auf tschechischer Seite sowie die Regionaldirektion Nordböhmen der tschechischen Staatsforstverwaltung Lesy Ceské republiky im Waldgebiet Gerstenberg bei Rugiswalde eine Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bei Entwicklung, Umsetzung und Unterhaltung des Projektes unterzeichnet. Das Walderlebnisgebiet soll das touristische Angebot und die Möglichkeiten der naturnahen Aktiverholung im Umfeld der Nationalparks Sächsische und Böhmische Schweiz verbessern und ergänzen.

Um den vielfältigen Anforderungen der Erholung und des Naturschutzes gerecht zu werden, soll die Möglichkeit zur Ausweisung eines Erholungswaldes geprüft werden. Per Satzung oder durch Rechtsverordnung können so besondere Regelungen unter anderem für die Waldbewirtschaftung, den Bau von Erholungseinrichtungen oder zu Verhaltensvorschriften für Waldbesucher erlassen werden.

Geplante Maßnahmen in den Staatswaldgebieten betreffen die Aufwertung und Weiterentwicklung bestehender Sport- und Erholungsangebote wie Wander-, Rad- und Skiabfahrrouten. Zusätzlich sollen weitere Angebote wie Lehr- und Trimm-Dich-Pfade oder waldpädagogische Aspekte entwickelt werden. Außerdem sollen schmale Wege – sogenannte Trails – für den Betrieb eines grenzüberschreitenden Mountainbike-Wegenetzes durch den Staatswald führen.

Abhängig von Genehmigungsverfahren und Fördermitteln wird die Umsetzung bis 2025 angestrebt.


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