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Glashütter Uhren jetzt wie »Swiss Made« geschützt

Glashütte. Die neue Glashütte-Verordnung hat den Bundesrat passiert und schützt Uhren aus Glashütte ab sofort per geografischer Herkunftsangabe. Seit 1938 ist dies erst der zweite Fall eines Spezialschutzes eines technischen Erzeugnisses in Deutschland.
Uwe Ahrendt, CEO von NOMOS Glashütte.

Uwe Ahrendt, CEO von NOMOS Glashütte.

Bild: PR

Am 11. Februar hat die neue Glashütte-Verordnung den Bundesrat in Berlin passiert. Damit erlangt die Herkunftsbezeichnung »Glashütte« einen bedeutenden Sonderstatus. Uhren aus Glashütte, in den Augen von Experten längst so wertvoll wie jene große Schweizer Marken, genießen nun auch einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz. Während das »Swiss Made« allerdings für die gesamte Schweiz gilt, gilt »Glashütte« nur für den sehr eng begrenzten geografischen Raum. Es handelt sich seit 1938 erst um den zweiten Fall eines Spezialschutzes für eine geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses im Industrieland Deutschland.
 
Für NOMOS Glashütte und andere Hersteller vor Ort bedeutet die neue Verordnung eine bessere rechtliche Grundlage, sie sichert Arbeitsplätze und schützt vor etwaigen Trittbrettfahrern. Aber vor allem profitieren die Verbraucher. Sie können sich darauf verlassen, dass Uhren, auf denen »Glashütte« steht, tatsächlich mit allen qualitätsrelevanten Herstellungsschritten in dem Traditionsort hergestellt wurden. Denn jeder, der mit diesem Namen wirbt, hat sich strikt an die Vorgaben der Verordnung zu halten. »Die neue Verordnung bedeutet auch ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort«, sagt Uwe Ahrendt, CEO von NOMOS Glashütte. »Sie ist eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet wird.«
 
Aktuell arbeiten neun Uhrenhersteller in Glashütte. NOMOS fertigt mit Abstand die meisten Uhren mit der Herkunftsbezeichnung »Glashütte«.


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