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Betreten des Waldes nachts verboten!

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügt nächtliches Betretungsverbot der Wälder.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügt nächtliches Betretungsverbot der Wälder.

Bild: PR / C. Edelmann

Landkreis SSOE. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein nächtliches Betretungsverbot der Wälder der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirges erlassen. Das Betretungsverbot gilt bis auf Widerruf.

 

Demnach ist zum Schutz von Wald und Waldbesuchern nicht nur im Nationalpark, sondern auch in allen anderen Wäldern des Landkreises ab sofort und bis auf Weiteres das Verlassen der Waldwege ganztägig untersagt. Nachts ist das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege von 21 bis 6 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden.

 

Aufgrund der aktuellen Vorhersagen der Waldbrandgefahrenstufen dürfte dies auch das bevorstehende Wochenende einschließen.

 

Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro.

 

Allgemeinverfügung HIER

 

(pm/Staatsbetrieb Sachsenforst/Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz)


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