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Wasser abpumpen aus Flüssen ab sofort verboten

Symbolfoto / Pexels / Andy Kuzma

Symbolfoto / Pexels / Andy Kuzma

Seit 15. Juli ist die Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern verboten. Mit Handgefäßen kann vorerst weiter Wasser aus Flüssen und Bächen geschöpft werden, solange diese ausreichend Wasser führen. Die Verfügung betrifft Anlieger und Eigentümer oberirdischer Gewässer im Stadtgebiet und gilt bis 15. Oktober. Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Seit Ende Juni 2019 führen nahezu alle Fließgewässer im Stadtgebiet nur noch wenig bis sehr wenig Wasser. Elf Fließgewässer sind bereits abschnittsweise oder vollständig trocken, darunter beispielsweise der Leubnitzbach/Koitschgraben/Blasewitz-Grunaer Landgraben, der Rote Graben und der Kaitzbach unterhalb der Ausleitung des Park-Kaitzbachs.


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