Seitenlogo
as

Spielhallen ohne Erlaubnis offen?

Spielhallen in Sachsen brauchen seit 1. Oktober eine glückspielrechtliche Erlaubnis. Offenbar halten sich nicht alle Betreiber daran. Ihnen drohen nun empfindliche Strafen.
Geöffnete Spielhallen ohne einer entsprechenden Genehmigung bekommen nun Post. Foto: peterzayda/fotolia.com

Geöffnete Spielhallen ohne einer entsprechenden Genehmigung bekommen nun Post. Foto: peterzayda/fotolia.com

 Seit 1. Juli 2017 gelten neue Spielregeln für die Sächsischen Spielotheken. So ist für deren Betrieb eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen notwendig. Die Genehmigung ist an zahlreiche Auflagen geknüpft, wie z.B. einem Mindestabstand zu Schulen und weiteren Spielhallen. Die Verfahren sind inzwischen abgeschlossen. Bis Ende September räumte die Genehmigungsbehörde alten Spielhallen noch eine Übergangsfrist ein. Nicht alle haben dicht gemacht Wie die Landesdirektion nun mitteilte, hätten nicht alle Spielhallenbetreiber, denen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis versagt werden musste, ihre Geschäfte tatsächlich auch zum 1. Oktober 2017 eingestellt. Die betreffenden Unternehmer erhalten nun in den nächsten Tagen Anhörungsschreiben zur Schließung ihrer Spielhallen. Auch Ordnungswidrigkeitsverfahren sind eingeleitet worden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Die Zwangsgelder bei Schließungsverfügungen können bis zu 25.000 Euro betragen, teilte die Landesdirektion mit.  Kritik aus der Branche Nach Angaben des Verbandes  „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.“ mussten allein in Dresden 34 von 56 Spielhallen schließen. Die Branche befürchtet, dass das Glücksspiel dadurch in unkontrollierbare Bereiche der Gesellschaft abwandert.  Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist wurde durch eine Leipziger Spielhallen-Betreiberin noch eine entsprechende Petition dem Ausschuss im Sächsischen Landtag übergeben.


Meistgelesen