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Der Winter kann kommen

Mitarbeiter, Technik und Salzvorräte sind einsatzbereit für den Winterdienst
Foto: Archiv

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Der Winterdienst in der Landeshauptstadt Dresden ist für Eis und Schnee gerüstet: 42 Fahrzeuge stehen seit 1. November bereit, um die Dresdner Straßen im Zweischichtbetrieb zu beräumen und zu streuen. Rund 720 Kilometer des 1.400 Kilometer langen Straßennetzes betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes. Ihre Tourenpläne umfassen vorrangig Hauptverkehrsadern, wichtige Straßen in den Höhenlagen und mit stärkerem Gefälle, die auch vom Busverkehr genutzt werden. Sechs Glättemeldeanlagen* auf sensiblen Straßenabschnitten liefern laufend aktuelle Daten. Diese fließen zusammen mit den Ergebnissen aus dem Thermalmapping vom Winter 2013 und aktuellen Wetterdaten in Vorhersagemodelle ein, die als Basis für die Routenplanung dienen. Neben den Straßen zählen öffentliche Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege mit einer Gesamtfläche von 269.000 Quadratmetern zum Verantwortungsbereich des städtischen Winterdienstes.

Mit dem Winterdienst beauftragt sind der Regiebetrieb „Zentrale Technische Dienstleistungen“ der Landeshauptstadt Dresden und sechs mittelständische Unternehmen aus der Stadt, die eigenverantwortlich festgelegte Strecken räumen und streuen. Im Auftrag der Stadt wird ein Unternehmen die Abschnitte zwischen Steinstraße und Blauem Wunder auf der linkselbischen Seite und zwischen Waldschlößchenbrücke bis Molenbrücke auf der rechtselbischen Elbeseite betreuen.

Anliegerpflichten bei Schnee und Eis

In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis samstags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Der Einsatz von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche ist verboten. Erlaubt sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern nur an den Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, an den Fahrbahnrand. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.

Gefährliche Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. (pm/LHD)


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