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Carola Pönisch

Betriebskostenspiegel 2020 liegt vor

Screenshoot/Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

Screenshoot/Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. hat zusammen mit dem Deutschen Mieterbund auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 einen aktuellen »Betriebskostenspiegel 2020«  für Dresden erarbeitet. Dem Betriebskostenspiegel liegen 3,722 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche zugrunde. Im Durchschnitt mussten Mieter 2,26 Euro/qm und Monat an Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kommt man auf eine Preisspanne zwischenvon 2,44 bis 3,49 Euro/qm und Monat und durchschnittlich 2,62 Euro/qm und Monat. 50 Prozent für Heizung und Warmwasser Die Kosten für Heizung und Warmwasser blieben im Abrechnungsjahr 2018 stabil und lagen im Durchschnitt bei 1,03 Euro/qm/Monat. Die Bandbreite  reicht dabei von von 48 Cent bis 1,53 Euro/qm/Monat. Während die Kosten für ölbeheizte Wohnungen spürbar anstiegen, sanken sie für Gas und Fernwärme. Im Schnitt mussten für eine 80 qm große Wohnung für Heiz- und Warmwasserkosten 988,80 Euro gezahlt werden. »Letztlich entfallen rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser«, so der Mieterverein Dresden und Umgebung. Was bringt ein Betriebskostenspiegel? Ein Betriebskostenspiegel dient als Orientierungshilfe für Wohnungssuchende, Mieter, Vermieter, Verwalter und Behörden, ein rechtsverbindliches Dokument ist er jedoch nicht.  Aufgrund erheblicher Unterschiede in der Ausstattung und Beschaffenheit der Grundstücke und Gebäude sowie im Verbrauchsverhalten der Nutzer können die individuellen Kosten mehr oder weniger von den Durchschnittswerten abweichen. Andererseits können auch Abrechnungsfehler, unzulässige bzw. unwirtschaftliche Kosten oder fehlerhafte Umlageschlüssel Ursachen für Mehrkosten sein. Der Mieterverein Dresden rät Mietern deshalb in jedem Fall zu einer Prüfung ihrer Betriebskostenabrechnung, und das nicht nur, wenn eine Nachzahlung gefordert wird.


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