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Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Bautzen hat zum Schutz vor der Verschleppung der Amerikanischen Faulbrut einen weiteren Sperrbezirk bei Spreetal festgelegt.

Der Sperrbezirk umfasst ein komplett unbebautes Gebiet nordöstlich von Hoyerswerda in der Bergbaufolgelandschaft. Die Grenze des kreisförmigen Sperrgebietes wird im Süden und Osten durch den Verlauf der B 97 zwischen Hoyerswerda und Schwarze Pumpe gebildet. Im Nordosten verläuft die Grenze des Sperrbezirkes durch die Mitte des Spreetaler Sees. Nördlich und westlich endet das Gebiet auf unbewaldeten Flächen in denen Rutschungsgefahr und Betretungsverbot besteht.
Für alle innerhalb dieses Sperrbezirks gelegenen Bienenstände und gehaltenen Bienenvölker
wird Folgendes ab sofort angeordnet:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich durch den jeweiligen Bienenhalter auf Amerikanische Faulbrut (soweit noch nicht geschehen) amtstierärztlich untersuchen zu lassen. 2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. 4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Kartenansicht der bestehenden Sperrbezirke sowie den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung
finden Sie auf der Internetseite: www.landkreis-bautzen.de/57-21625.html Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung der Honigbienen und eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für Menschen sind die Erreger allerdings völlig ungefährlich. Honig und Imkereierzeugnisse können bedenkenlos verzehrt werden.


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