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gb/far

Die Zukunft des Kornhauses weiter unklar

Meißen. Die Linke fordert schnelle Machbarkeitstudie und sieht den Freistaat in der Pflicht.

Kornhaus auf dem Meißner Domplatz.

Kornhaus auf dem Meißner Domplatz.

Bild: Farrar

Die Staatsregierung hat einen Auftrag des Landtages bislang nicht umgesetzt: Bereits mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 hatte das Parlament beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie zur künftigen Nutzung des Kornhauses in Meißen erstellt werden soll. Allerdings wurde die Studie noch immer nicht in Auftrag gegeben.

Franz Sodann, Sprecher der Linksfraktion für Kulturpolitik, erklärt: »Dieser Vorgang ist ein unverantwortlicher Umgang nicht nur mit dem Auftrag des Landtages, sondern vor allem mit einem für die sächsische Geschichte bedeutenden Objekt und den gesellschaftlich engagierten Bürgern in Meißen. Sich darauf zu berufen, dass für das Kornhaus keine Verwendung vorstellbar sei, ohne die beauftragte Prüfung durchzuführen, zeugt von Missachtung des Gesetzgebers. Der Freistaat muss unverzüglich die Machbarkeitsstudie beauftragen und mit den Akteuren vor Ort lösungsorientiert den Dialog aufnehmen. Ein Ort wie die Albrechtsburg, der historisch sehr bedeutsam ist, gehört komplett in die öffentliche Hand – schon damit alle, die das wollen, die Gebäude besichtigen können.«

Die Linksfraktion hatte diese Forderung bereits im Mai 2022 per Antrag (Drucksache 7/9862) gefordert, um das Kornhaus als Teil der Albrechtsburg Meißen für die öffentliche Hand zu sichern.

Im vergangenen Sommer sollte das Gebäude zwangsversteigert werden. Das kam aber durch eine kurzfristige Leistung der offenen Verbindlichkeiten kurzfristig nicht zustande.

Der derzeitige Besitzer, die Venere GmbH, sähe das Haus wohl gern in Besitz der Öffentlichen Hand - der Stadt oder dem Freistaat, auch um die geschichtsträchtige Bedeutung des Gebäudes richtig gewürdigt zu wissen, das wird auch in früheren Äußerungen der Besitzer deutlich. Doch die Wunscheigentümer konnten sich aus genannten Gründen zu diesem Schritt noch nicht durchringen.

Der Verkehrswert für das vierstöckige, denkmalgeschützte Gebäude mit hohem Spitzdach und einer Nutzfläche von 1.335 Quadratmeter wird auf 370.000 Euro beziffert. Zwar muss der Käufer viel Geld zur Sanierung berappen. In dem ursprünglich 1470 errichteten, 1878 zum Wohnhaus umgebauten Gebäude mit Gewölbedecken und Spitzbogenfenstern gibt es weder eine moderne Heizung noch Elektrik. Dennoch handelt es sich um eine reizvolle Immobilie in bester Lage.

 

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