

Wie das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mitteilte, wurde die Allgemeinverfügung vom 25. April 2019 zur Sperrung des Waldes im Gebiet Nationalparkregion Sächsische Schweiz in Abstimmung mit dem Forstbezirk Neustadt und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die untere Forstbehörde hatte aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr ein Betretungsverbot für die Zeit von 21 bis 6 Uhr erlassen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht inzwischen nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig, hieß es.