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pm/ck

Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters

Altenberg. Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat einen 29-jährigen Deutschen verwarnt, der den Altenberger Bürgermeister auf WhatsApp bedrohte.
Bedrohungen - auch wenn nur flüchtig daher gesagt - sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Bedrohungen - auch wenn nur flüchtig daher gesagt - sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Bild: Pixabay

Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat am 7. März einen 29-jährigen Deutschen verwarnt. Laut Staatsanwaltschaft Dresden wird ihm vorgeworfen, am 12. Dezember 2021 per WhatsApp-Status den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von Altenberg, Thomas Kirsten (Freie Wähler), mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre. Kirsten hatte in dem Kommentar Beschränkungen wegen der Pandemie verteidigt und die »Sorglosigkeit einer Minderheit« für diese Beschränkungen mitverantwortlich gemacht. Diese Ankündigung eines Tötungsdeliktes wurde von einem Kontakt des Angeklagten an den Bürgermeister weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm.
 
Zusätzlich zu der Verwarnung werde die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro vorbehalten. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Zugleich wurde gegen den Angeklagten eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt. Der Angeklagte war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
 
Der am 8. März übermittelte Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.


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