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Schwedenlöcher wieder begehbar

Sächsische Schweiz. Rechtzeitig zum langen Maiwochenende wurden die Geländer an den Steiganlagen in der Mitte der Schwedenlöcher erneuert, sodass die beliebte Stiege mit insgesamt über 700 Stufen zwischen Bastei und dem Amselgrund bei Rathen wieder durchgängig und sicher begehbar ist.

Der Wanderweg durch die Schwedenlöcher ist wieder
begehbar.

Der Wanderweg durch die Schwedenlöcher ist wieder begehbar.

Bild: PR / Hp. Mayr

Kaum waren die Bauzäune entfernt, liefen bei schönem Frühlingswetter viele Wanderer durch die enge Schlüchte nach unten und auch nach oben. Damit konnte die Nationalparkverwaltung den zweiten von drei Bauabschnitten der Sanierung der Stiegen in den Schwedenlöchern abschließen. Der noch fehlende Abschnitt soll im Winter 24/25 saniert werden. Die neu eingebauten frisch verzinkten Geländer können erst nach einer gewissen Zeit mit einem dunklen Farbton gestrichen werden, so dass sie dann optisch weniger ins Auge fallen.

Mit ca. 350.000 Besuchern pro Jahr zählen die Schwedenlöcher zu den beliebtesten Wanderwegen im Nationalpark. Ergänzend zur Stiegenbaustelle wurden auch zahlreiche Holzstufen im oberen Teil der Schwedenlöcher repariert. Viele neue Eichenbohlen wurden in die enge Schlucht per Hand transportiert und dort eingebaut. Künftig werden sie wieder, hoffentlich viele Jahre, für Trittsicherheit sorgen und ein Ausschwemmen des Sandes verhindern.

Angesichts dieser komplizierten und mit sehr viel Handarbeit verbundenen Sanierung weist der stellvertretende Leiter der Nationalparkverwaltung Hanspeter Mayr darauf hin, dass innerhalb Sachsens nur im Nationalpark die Zuständigkeit der Schutzgebietsverwaltung für solche aufwendigen Maßnahmen besteht: „Im Nationalpark unterhalten wir dauerhaft über 80 Steiganlagen mit einer Länge von 23 km, 100 Aussichten und insgesamt über 400 km markierten Wanderwege. Wir wenden dafür über 500.000 Euro pro Jahr auf. Alle diese Wege sind in der Wegekonzeption verbindlich festgehalten und die Region als auch die Wanderer können sich darauf verlassen, dass dies dauerhaft geschieht.“

In allen anderen Gebieten Sachsens sind für solche Baumaßnahmen die Kommunen zuständig.


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