Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mussten Personen, die in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Begleitung von älteren, behinderten oder pflegebedürftigen Personen tätig sind, bis 15. März gegenüber der Einrichtungsleitung einen Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen keine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten können.
Erfolgte dieser Nachweis nicht oder bestehen Zweifel an der Echtheit, ist die Einrichtungsleitung seit 16. März verpflichtet, dies binnen maximal zwei Wochen an das Gesundheitsamt zu melden. Für diese Meldung steht das Online-Portal https://dienste.landratsamt-pirna.de/ePortal zur Verfügung (unter »Immunitätsnachweismeldungen«).
Für Fragen der Einrichtungsleitung ist ein Beratungsteam des Gesundheitsamtes unter Tel. 03501 / 5155757 oder impfpflicht@landratsamt-pirna.de erreichbar.
Darüber hinaus hat der Freistaat Sachsen unter dem Link www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst

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