

Ziel war es, sie mit der Führung einer Kontrollstelle vertraut zu machen und das Erfassen von Verkehrsverstößen in entsprechenden Anzeigen zu üben. Von 24 angehaltenen Fahrzeugen mussten 22 beanstandet werden. Neben fahrpersonalrechtlichen Verstößen gab es Mängel bei der Ladungssicherung, den Fahrzeugabmessungen und den Gewichten. Es wurde zudem ein Verfallsverfahren eingeleitet und ein Gefahrguttransport beanstandet. Acht Verstöße konnten mit einem Verwarngeld von bis zu 35 Euro geahndet werden. Es wurden jedoch auch 14 Bußgeldanzeigen gefertigt. Im Zusammenhang mit der Kontrolle wurde auch die Einhaltung des Tempolimits im sogenannten Geschwindigkeitstrichter vor der Zufahrt zur Kontrollstelle überwacht. Bei 2.425 gemessenen Fahrzeugen waren 48 zu schnell. 34 Autofahrer waren noch im Verwarngeldbereich. 14 waren jedoch deutlich zügiger unterwegs und werden eine Bußgeldanzeige erhalten. Der „Spitzenreiter“ unter ihnen war ein Pkw-Fahrer, der mit 149 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen wurde.