

Die Restriktionszone beschreibt ein sogenanntes Gefährdetes Gebiet um die Abschussstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz. Für Jäger gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten. Gestartet wird eine intensive Suche nach sogenanntem Fallwild, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekommen, bzw. den Nachweis zu erbringen, dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen ist. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Jäger, die Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung und Beseitigung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Schweinhaltern ist in diesem Gebiet die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall entschieden. Sozialministerin Petra Köpping erklärt:
»Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest auf sächsischem Gebiet haben wir zügig alle nötigen Maßnahmen eingeleitet. Wir gehen dabei mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den beteiligten Interessengruppen vor. Alle Maßnahmen haben das Ziel, die Ausbreitung der Tierseuche weiter hinein nach Sachsen zu verhindern.« Die Ministerin ergänzt: »Ich danke ausdrücklich den Jägern, Schweinehaltern, Waldbesitzern für ihre Kooperation und ihre Hilfe bei der Suche nach verendeten Tieren. Auch den Kolleginnen und Kollegen der Behörden im Landkreis Görlitz gilt mein Dank für die zielorientiere Zusammenarbeit.«