Ein Richter hat kürzlich sein Urteil gegen einen 37-jährigen Mann gesprochen. Der Ladendieb hatte im vergangenen Jahr sein Unwesen in Krauschwitz und Weißwasser getrieben.
Was war geschehen?
Am 29. August 2019 griff der 37-jährige Langfinger in einem Supermarkt an der Geschwister-Scholl-Straße zu. Der Mann aus Polen nahm zwei Päckchen Waschpulver sowie eine größere Tiefkühltasche an sich. Anschließend verließ er das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen.
Eine Mitarbeiterin bemerkte den Dieb und nahm die Verfolgung auf. Sie erreichte dessen Auto und baute sich beherzt davor auf. Das Fahrzeug, in dem noch ein weiterer bislang Unbekannter saß, hatte sich bereits in Bewegung gesetzt. Der 37-Jährige dachte jedoch nicht daran vor der 55 Jahre alten Angestellten zu stoppen und fuhr auf sie zu. Die Frau sprang geistesgegenwärtig zur Seite. Die Karosse des Autos traf dennoch ihr Bein, verletzte sie aber glücklicherweise nicht.
Der Ford brauste in Richtung Weißwasser davon. Alarmierte Polizisten machten das Auto wenig später auf der Heinrich-Heine-Straße ausfindig und folgten ihm. Während der anschließenden Verfolgungsfahrt beging der Tatverdächtige weitere Straftaten, gefährdete und verletzte andere Verkehrsteilnehmer.
Passanten versperrten den Tätern den Weg
Auf der Rosa-Luxemburg-Straße sprangen die Täter aus dem noch immer fahrenden Ford. Das Fahrzeug prallte daraufhin an die Fassade eines Hauses. Das Duo nahm die Beine in die Hand, kam jedoch nicht allzu weit. Mehrere Passanten versperrten den Beiden wenig später den Weg und ergriffen den 37-Jährigen. Seinem Kumpan gelang hingegen die Flucht.
Die hinzueilenden Polizeibeamten nahmen den Mann vorläufig fest. Ein Drogentest legte kurz darauf den Verdacht nahe, er könnte sein Unwesen unter dem Einfluss berauschender Mittel getrieben haben. Die Ordnungshüter veranlassten eine Blutentnahme. Zu allem Überfluss verfügte der Beschuldigte über keine gültige Fahrerlaubnis.
Entscheidung des Richters ist gefallen
Der 37-jährige Pole erhielt jetzt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen schweren, räuberischen Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Polizei bedankt sich für die beherzte Unterstützung der Mitarbeiterin sowie der Passanten, die zur Ergreifung und nunmehr zur Verurteilung des Mannes führten.